KI-Transparenz
Wie Mensch, Musik und künstliche Intelligenz bei TU-PPECK Music zusammenwirken.
Musik entsteht für uns nicht zuerst durch Technik.
Sie beginnt mit einem Gedanken, einem Gefühl, einer Erfahrung oder einer Botschaft.
Bei TU-PPECK Music können dabei unterschiedliche Werkzeuge zusammenkommen: menschliches Schreiben und Gestalten, die menschliche Stimme, klassische Studioarbeit und – je nach Projekt – auch KI-gestützte Systeme.
Wir möchten offen damit umgehen. Denn für uns bedeutet Transparenz nicht, die Technik in den Mittelpunkt zu stellen. Sie bedeutet, nachvollziehbar zu machen, wie unsere Musik und unsere kreativen Inhalte entstehen.
Die Themen, persönlichen Erfahrungen, Gedanken und Botschaften hinter TU-PPECK Music stammen vom Menschen.
Künstliche Intelligenz kann unterstützen, Varianten anbieten, musikalische Ideen entwickeln oder kreative Möglichkeiten sichtbar machen. Aber der Mensch entscheidet,
„KI kann Möglichkeiten eröffnen. Welche davon zu unserer Musik werden, entscheidet der Mensch."
Abhängig vom jeweiligen Projekt kann KI zum Beispiel eingesetzt werden bei:
Welche Werkzeuge eingesetzt werden, unterscheidet sich von Produktion zu Produktion.
Die menschliche Stimme ist ein zentraler Bestandteil von TU-PPECK Music.
Produktionen können klassische Studioarbeit, reale Gesangsaufnahmen, menschliche Interpretation und digitale bzw. KI-gestützte Produktionsschritte miteinander verbinden. Ein Teil der musikalischen Arbeit von Wolfgang Tuppeck entsteht bzw. entstand auch in Zusammenarbeit mit einem realen Tonstudio und menschlicher Studioproduktion.
Uns ist dabei wichtig: Es geht uns nicht um eine Abgrenzung zwischen „echter" und „künstlicher" Musik. Unterschiedliche Werkzeuge können Teil desselben kreativen Prozesses sein.
KI kann Vorschläge machen. KI kann Varianten erzeugen. KI kann kreative Prozesse beschleunigen oder neue Richtungen zeigen.
Aber KI entscheidet nicht darüber, was TU-PPECK Music ausdrücken möchte. Die endgültige Auswahl, Bewertung und Verantwortung bleibt beim Menschen.
„Nicht alles, was technisch möglich ist, wird Teil unserer Musik."
TU-PPECK Music berücksichtigt die geltenden europäischen Vorgaben für Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz. Seit dem 2. August 2026 gelten insbesondere die einschlägigen Transparenzregelungen des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), namentlich Art. 50.
Wo für einen konkreten Inhalt eine gesetzliche Kennzeichnung oder Offenlegung erforderlich ist, setzt TU-PPECK Music diese entsprechend um. Dabei berücksichtigen wir, dass die gesetzlichen Anforderungen von der Art des jeweiligen Inhalts und seiner Verwendung abhängen – eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-unterstützten Inhalt besteht nicht.
„Für uns endet Verantwortung nicht dort, wo künstliche Intelligenz beginnt."
Wer KI als kreatives Werkzeug verwendet, bleibt verantwortlich für das, was daraus veröffentlicht wird. Deshalb werden Ergebnisse nicht einfach ungeprüft übernommen.
Sie werden ausgewählt, hinterfragt, verändert, weiterentwickelt oder verworfen. Der Mensch bleibt verantwortlich für Aussage, Kontext und Veröffentlichung.
Wir glauben nicht an ein Gegeneinander von Mensch und KI. Wir glauben an einen bewussten Umgang mit neuen Werkzeugen.
Menschliche Erfahrung, Emotion, Intuition und Verantwortung können durch Technologie nicht ersetzt werden. Technologie kann jedoch Möglichkeiten eröffnen, die früher nicht oder nur mit erheblich größerem Aufwand erreichbar waren.
Entscheidend ist deshalb nicht nur: „Wurde KI benutzt?" Sondern auch: „Wie wurde sie benutzt – und wer trägt Verantwortung für das Ergebnis?"
TU-PPECK Music steht für Musik mit menschlichem Ursprung und menschlicher Verantwortung.
Neue Technologien dürfen Teil dieses Weges sein.
Aber sie bestimmen nicht, wohin er führt.
„Der Mensch gibt der Musik ihre Bedeutung."
Hinweis zur KI-Transparenz. TU-PPECK Music berücksichtigt die für den jeweiligen Einsatz relevanten Transparenzanforderungen des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), insbesondere Art. 50. Weiterführende Informationen bietet die Europäische Kommission unter digital-strategy.ec.europa.eu, der amtliche Verordnungstext ist über EUR-Lex abrufbar.